Juristische Anwendungsprogramme Teil II

Interne Datenbanken - Schon zitierfähig?

Im ersten Teil der ST-Computer Serie über juriSTische Anwendungsprogramme hatte ich einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten des Computers in den verschiedenen juristischen Anwendungsbereichen gegeben. Nach diesen - notwendigerweise etwas abstrakten - Ausführungen soll es jetzt konkreter werden.

BGH-DAT, "Computer-Datei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen" hat der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Dr. Günther Krohn seinen Artikel über die von ihm und drei weiteren Kollegen herausgegebene Datenbank überschrieben (1). Ebenso lautet der Werbeslogan des Carl-Hey-manns-Verlages, der diese Datenbank vertreibt. Das erweckt große Hoffnungen. Etwas vorsichtiger ist dagegen der Beitrag über WEHRDAT in der ATARI-Hauszeitschrift “ATARI-Aktuell" betitelt. Dort heißt es: WEHRDAT - eine juristische Fundstellendatenbank für ADIMENS ST (2). WEG-DAT. eine Datei über das Wohnungseigentumsrecht, ist dagegen noch nicht im Handel erhältlich. Der Verfasser dieser Datei hatte mir eine Vorversion übersandt. Was kann der (angehende) Jurist von der Qualität dieser drei Programme erwarten oder - um mit juristischen "Kriterien" zu fragen - sind sie schon zitierfähig?

Wer betreut die Datenbank, wer gibt sie heraus?

BGH-DAT wird, wie schon angedeutet, von Richtern am Bundesgerichtshof herausgegeben. Neben dem Vorsitzenden Richter Dr. Krohn sind dies die Richter Dr. Broß, Dr. Engelhardt und Nonnenkamp. Ihnen ging es darum, "die Ergebnisse täglicher juristischer Arbeit mit dem Computer in einer für spätere Verarbeitungsvorgänge offenen Form zu sichern" (3), mit anderen Worten, den Überblick darüber zu behalten, was von ihnen und ihren Kollegen entschieden wurde, um später darauf zurückgreifen zu können.

WEHRDAT ist dagegen das Werk eines "Einzelkämpfers”, der sich aufgrund seiner Tätigkeit als Beistand und Berater in Ausschüssen für die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern mit dem Wehrpflichtrecht beschäftigt hat und durch einschlägige Publikationen ausgewiesen ist (4).

Auch hinter WEG-DAT steckt nur ein Autor. Es handelt sich um den Richter am Landgericht Klaus von Waldeyer-Hartz, Landgericht Heilbronn.

Was ist gespeichert? Welcher Zeitraum wird dokumentiert?

Beginnen wir entsprechend der alphabetischen Reihenfolge mit BGH-DAT: Wie der Eingangssatz schon deutlich gemacht hat, sind nicht alle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gespeichert, sondern nur die der Zivilsenate. Mit anderen Worten: Entscheidungen des BGH in Strafsachen wird man vergeblich suchen. Die Entscheidungen der Sondersenate, also der Kartell-, Anwalts-, Notar- und Steuerberatungssenate sollen jedoch ebenso dokumentiert werden, wie die des Richterdienstgerichtes. Darüberhinaus werden die Entscheidungen anderer Oberster Bundesgerichte dokumentiert, "soweit deren Erkenntnisse Bedeutung für die vom BGH betreute Rechtsmaterie haben”, wie es in einem Aufsatz des Herausgebers heißt (5).

Da BGH-DAT auf Disketten vertrieben wird, kann schon aus Platzgründen nicht die gesamte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen dokumentiert werden. Die Dokumentation der Zivilrechtsprechung des BGH durch BGH-DAT beginnt mit dem Jahr 1986. Auf der mir vorliegenden Festplatten-Version werden 1687 Entscheidungen des BGH und 209 Entscheidungen anderer Gerichte nachgewiesen. Die Rechtsprechungsdokumentation wird von den Herausgebern laufend fortgeschrieben werden. Nach der Aussage der Herausgeber wird auch eine “Rückwärtssichtung” vorgenommen, so daß auch wichtige Entscheidungen aus den Jahren vor 1986 im Wege der Datenpflege mitaufgenommen werden.

Auch WEG-DAT beinhaltet fast ausschließlich neuere Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrechtab 1984. In der mir vorliegenden Probeversion waren 591 Entscheidungen gespeichert, darunter viele unveröffentlichte.

WEHRDAT enthält - so ist es jedenfalls in der Dokumentation zu lesen - “nahezu alle bislang veröffentlichten Entscheidungen zum Wehrpflichtrecht. Kriegs-dienstverweigerungs- und Zivildienstrecht und Nebengebieten seit dem Jahre 1958 bis heute”. Weiterhin sollen auch Entscheidungen aus dem Arbeit-, Sozial-und Strafrecht berücksichtigt werden, "soweit sie mit den obengenannten Rechtsgebieten im Zusammenhang stehen". Auch hier steht natürlich die höchst-richterliche Rechtsprechung im Vordergrund, also die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts. Die mir vorlie-| gende Version enthielt 1124 Urteile des BVerwG und weitere 163 Entscheidungen anderer Gerichte. Dies liegt daran, daß es im KDV-Recht keine Berufungsinstanz gibt, die zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts das Wehrund Kriegsdienstverweigerungsrecht dominieren und selten bereit sind, Anregungen und Kritik aus erstinstanzlichen Entscheidungen aufzunehmen und zu verarbeiten.

Im Unterschied zu BGH-DAT enthält WEHRDAT jedoch nicht nur Rechtsprechungsnachweise, sondern auch Literaturnachweise. Auf der mir vorliegenden Diskette waren 20 Bücher und 51 Aufsätze dokumentiert. Auch in WEG-DAT ist ein Literaturverzeichnis vorgesehen. Dort sind jedoch erst 3 Bücher bzw. Aufsätze abgespeichert.

Alle drei Dokumentationssysteme weisen die Fundstellen der gespeicherten Dokumente nach. Das ist auch nötig, weil beide - das sei an dieser Stelle schon deutlich hervorgehoben - die Rechtsprechung nicht im Volltext dokumentieren! Wer die gefundene Entscheidung (vollständig) nachlesen will, ist also nach wie vor auf gedruckte Medien angewiesen. Dabei dürfte es sinnvoller sein, die Fundstellen in einer eigenen Datei abzuspeichern (BGH-DAT) als gleich in der Maske des Urteils, weil häufig in Zeitschriften oder Aufsätzen, teilweise sogar in Kommentaren Entscheidungen nicht mit Datum und Aktenzeichen, sondern nur mit einer Fundstelle zitiert werden. Diese Unsitte kann nur dadurch ausgeglichen werden, daß man sich auch über die Fundstelle das Urteil erschließen kann. Wenn die Fundstellen - wie bei WEHRDAT und WEG-DAT - nicht in einer eigenen Datei gespeichert sind, können sie über das Modul "Wahl” erschlossen werden. Das ist allerdings etwas umständlicher als die Lösung bei BGH-DAT.

Bei BGH-DAT finden sich - soweit ersichtlich - vollständige Nachweise der veröffentlichten Entscheidungen für alle einschlägigen juristischen Zeitschriften vom “Betriebs-Berater” bis zur "ZIP”. Dabei werden auch sehr spezialisierte Zeitschriften wie die Zeitschrift für deutsch-internationales Baurecht (ZfBR) oder Ausbildungszeitschriften wie die JUS nachgewiesen. Anhand der Fundstellendatei kann man erkennen, daß ungefähr 80-90 v.H. aller dokumentierten Entscheidungen veröffentlicht worden sind. Neben der Fundstellendatei enthält BGH-DAT neuerdings eine Datei BGHR.

Dort werden die Fundstellen in einer seit Mitte des Jahres 1986 (im Carl-Hey-manns-Verlag) erscheinenden Textsammlung der laufenden Entscheidungen des BGH nachgewiesen. Einen anderen Weg ist der Herausgeber von WEHRDAT gegangen. Er zitiert in erster Linie die Entscheidungssammlung “Buch-holz”. Reihe Wehrwesen (erschienen im Carl-Heymanns-Verlag), das - wie er zutreffend bemerkt - “wohl umfangreichste Sammel- und Nachschlagewerk des BVerwG". "Daneben fand auch der Zitatkommentar zum WPflG ( = Wehrpflichtgesetz, Anm. des Verfassers) von Greve/ Winkler Eingang in WEHRDAT. Im Greve/Winkler sind viele Entscheidungen enthalten, die man sonst nirgends findet, allerdings nur ausschnittsweise”. Auch wenn diese Entscheidungssammlung bereits seit einigen Jahren vergriffen ist, ist diese Entscheidung des Herausgebers nur zu begrüßen. Nachgewiesen w ird weiter der KDV-Informations-Dienst (KID) der Zentralstelle für Schutz und Recht der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V.. Daneben finden sich vereinzelt Nachweise der amtlichen Sammlungen (BVerwGE. BSGE. BVerfGE)und von Fundstellen in einschlägigen Fachzeitschriften (von der BWV bis zur NZWehrR). WEG-DAT schließlich verweist auf Fundstellen in Zeitschriften.

Wie umfangreich wird die einzelne Entscheidung dokumentiert?

Wie bereits erwähnt, w erden in allen Dateien die Entscheidungen nicht im Volltext dokumentiert. BGH-DAT und WEHRDAT weisen die höchstrichterliche Rechtsprechung des jeweiligen Rechtsgebiets getrennt von der übrigen Rechtsprechung aus.

Wenn man bei BGH-DAT eine bestimmte Entscheidung beispielsweise durch Eingabe des Aktenzeichens aufruft, erscheint eine Maske, die folgende Angaben enthält: Datum, Aktenzeichen, §§ des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozeßordnung und anderer Gesetze, Inhalt.

Die eigentliche Information über die Entscheidung enthält der Benutzer auf der zweiten Seite der Maske, wenn er rechts unten das Feld “Seite »” anklickt. Dann öffnet sich ein 17-zeiliges. Von diesem Feld aus kann bei der Festplattenversion noch ein weiteres “Texf'-Feld geöffnet werden. Im ersten “Text”- Feld steht zuerst der “amtliche” Leitsatz bzw., wenn der BGH keinen formuliert hat, ein Leit- bzw. Orientierungssatz der Verfasser. Daran schließt sich ein Extrakt aus den Entscheidungsgründen an mit Hinweisen auf wichtige Urteile bzw. Beschlüsse, auf die die Entscheidung Bezug nimmt sowie etwaiges einschlägiges Schrifttum. Letzteres ist jedoch selten. Die Herausgeber wollen dem Benutzer auf diese Weise eine “Kerninformation" geben, anhand derer er sich entscheiden kann, ob es lohnt, die veröffentlichten Entscheidungsgründe nachzuschlagen (6). Ich persönlich vermisse zumindest eine Kurzform des Tatbestandes, wie dies in herkömmlichen Rechtsprechungsübersichten auch in Karteikartenform (z.B. der JURA-Kartei oder der Alpmann Rechtsprechungsübersicht) üblich ist. So wirken die abgehandelten Fragen häufig recht abstrakt, manchmal sogar unverständlich.

Demgegenüber ist die inhaltliche Widergabe der Entscheidungen bei WEHR-DAT auf eine Verschlagwortung beschränkt. Es gibt zwar neuerdings ebenfalls eine zweite Seite der Maske mit dem Titel “Hinweise/Anmerkungen". In der Dokumentation heißt es dazu ebenso knapp wie ehrlich: "Dieses Merkmalsfeld wurde erst nachträglich eingefügt und enthält derzeit fast keine Eintragungen. Es ist für Hinweise auf einschlägige Aufsätze und sonstige Veröffentlichungen gedacht, wobei andere Verwendungen in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden" (7).

Einen Mittelweg geht WEG-DAT. Dort kann man wie bei BGH-DAT von der Maske auf eine “Text"-Seite umklicken. Auf dieser Seite ist zunächst der Leitsatz der Entscheidung aufgeführt. Daran schließt sich gelegentlich eine Anmerkung oder ein Hinweis des Verfassers an.

Was kosten die Programme?

Die Preise kann man Tabelle 1 entnehmen.BGH-DAT und WEHRDAT gewähren bislang noch keine Ermäßigung für Studenten. Referendare oder Hochschulen. Dies ist zu bedauern. Gerade wenn man eine Juristengeneration ansprechen will, die dem Computer als Arbeitsmittel aufgeschlossen gegenüber steht, sollte über die Preispolitik noch einmal nachgedacht werden.

Welche zusätzliche Software benötigt man darüberhinaus?

BGH-DAT, WEG-DAT und WEHRDAT sind Anwendungen der ADIMENS ST (bzw. GT) Datenbank, die den meisten Usern des ATARI ST ein Begriff sein dürfte. Zur Nutzung ohne individuelle Abwandlung genügt das EXEC-Modul, tunlichst in der Version 2.1., weil dort das “Klemmbrett” enthalten ist. Dazu im einzelnen später.

Das EXEC-Modul erhält man, soweit man es nicht ohnehin schon besitzt, bei BGH-DAT separat gegen Zahlung einer Lizenzgebühr von 100,- DM, oder im Rahmen des Kaufs der ADIMENS ST Datenbank (199,-).

Die MS-DOS Version ADIMENS GTmit GEM kostet 499,- DM.

Welche Hardwareausstattung benötigt man?

Einen ATARI ST, das ist selbstverständlich. Für BGH-DAT ist die Verwendung einer Harddisk unumgänglich, wenn man es vernünftig benutzen will. Auf der “Boof'-Diskette befindet sich zwar auch eine der Größe nach definierbare RAM-DISK. Damit kann das Grundwerk 1986, dessen Datensätze einen Speicherplatz von 1,05 Megabytes beanspruchen, benutzt werden. Spätestens mit den folgenden Lieferungen wird dann jedoch die Festplatte “fällig", wenn man nicht stolzer Besitzer eines MEGA ST ist. Die mir vorliegende Festplattenversion benötigte einen freien Speicherraum von ca. 3,8 MB. WEHRDAT ist ebenso wie WEG-DAT in der gegenwärtigen Version zur Not noch auf einer Diskette unterzubringen und kann so bei vorherigem Laden des EXEC-Moduls mit den ATARI, die über 1 MB RAM verfügen, mit ein oder zwei doppelseitigen Laufwerken problemlos genutzt werden. Ein Mehr an Arbeitsgeschwindigkeit bringt der Einsatz einer RAM-Disk, in die die Index-Files (INX) kopiert werden. Eine RAM-Disk ist bei WEHRDAT nicht im Lieferumfang enthalten. Der Herausgeber verweist den Anwender auf eines der frei kopierbaren Programme (Public Domain) und empfiehlt alternativ den Einsatz eines Festplattenlaufwerks für eine professionelle Arbeitsweise.

BGH-DAT

a. ) Grundwerk Entscheidungen der Jahre 1986 und 1987 750.- DM
b. ) Vierteljährliche Ergänzungsdiskette 150,- DM
c. ) Demoversion kostenlos

WEHRDAT

a.) Grundwerk 399,- DM für ATARI ST und MS-DOS Computer
b.) Demoversion 50,- DM (die beim Kauf des Programmes angerechnet werden).

WEG-DAT Steht noch nicht fest

Tabelle I: Preisübersicht der Datenbanken

Wie arbeitet man mit den Programmen?

Die Dokumentation, die WEHRDAT beigelegt ist, umfaßt 14,5 Schreibmaschinenseiten und enthält alle wesentlichen Informationen, die man zum Gebrauch des Programmes wissen muß. Nur - man versteht sie nicht. Das liegt an dem Aufbau der Dokumentation, die im wesentlichen den Fehler wiederholt, den schon die Verfasser der ADIMENS ST-Dokumen-tation begangen haben: Sie ist funktional aufgebaut. Das heißt, sie folgt im Aufbau den Rollmenüs, die nacheinander Schritt für Schritt erklärt werden. Ist denn noch keinem Menschen aufgefallen, daß Menschen so nicht arbeiten? Das man erst ungeduldig und dann wütend wird, wenn man Rollbalken Schritt für Schritt "abarbeiten" soll. Immerhin sitzen wir doch vor der Maschine.

Abb.1: Die Datenbank WEHRDAT

“Wenn Sie EXEC wie in der EXEC-An-leitung anwenden, kann eigentlich nichts schiefgehen”, diesen Satz hätte man sich also bei WEHRDAT sparen können. Nach den jüngsten Angaben des Herausgebers ist in absehbarer Zeit eine Überarbeitung der Anleitung vorgesehen.

Auch über das BGH-DAT-Handbuch gibt es wenig Gutes zu sagen. Es handelt sich um einen DIN A5-Ordner mit dem beige-blau-farbigen Umschlag des Verlages und 73 Seiten, ln der mir vorliegenden Ausgabe von 1987 war die Installation der Disketten-Version von BGH-DAT auf einer Seite behandelt. Die Installation der Festplattenversion findet sich daran anschließend auf 16 Zeilen. Die Beschreibung selbst ist überholt, denn BGH-DAT wird neuerdings (ob aus Gründen des Kopierschutzes oder der schnelleren Installation sei dahingestellt) mit einem eigenen Installationsprogramm (RESTORE) und 4 Backup-Disketten ausgeliefert. Für die Beschreibung des RAM-Disk-Programms werden 11 Zeilen verwendet, die jedenfalls dann nicht genügen, wenn der Anwender noch nie mit einer RAM-Disk gearbeitet hat. Beim Programm selbst vermißte ich eine Beschreibung des (neuen) Ordners BOHR. Auf den Seiten 11 bis 61 des Handbuchs findet sich eine Beschreibung der ADIMENS-Datenbank, die weitgehend mit der Beschreibung des EXEC-Moduls im ADIMENS ST-Handbuch übereinstimmt. Für diesen Teil gilt das schon oben zur ADIMENS ST-Dokumentation Gesagte. Die Seiten 65 bis 73 enthalten Übungsbeispiele für BGH-DAT. Der Übungsteil beginnt mit wenig sinnvollen Aufgaben wie: Alle Entscheidungen des zweiten Senats suchen. Mit der Festplatte erscheint das Ergebnis noch recht schnell: 144 Entscheidungen. Laufwerks-Benutzer können derweil Kaffetrinken gehen.

Zu BGH-DAT lag mir der Beginn eines “Tutorials” als Maschinenskript vor, das zukünftig in das Handbuch aufgenommen werden soll. Dieses Tutorial ist sehr praxisorientiert und dürfte dem Anwender eine echte Hilfe sein.

Zu WEG-DAT gibt es noch kein Handbuch.

Damit die User bis dahin nicht verzweifeln, hier eine “Schnelleinführung”: Als erstes wird das EXEC-Modul von ADIMENS ST geladen, dann über die Auswahlbox BGH-DAT oder WEG-DAT oder WEHRDAT. Nach einigen Klicks leuchtet auch schon die vertraute Arbeitsumgebung von ADIMENS ST vor unseren Augen auf. Links befinden sich die Ordner oder genauer gesagt Dateien. Bei WEHRDAT sind es fünf (in der neueren Version nur noch vier): BVERWG, RSPR, AUFSATZ, BUCH, SL. In BVERWG sind die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgericht, in RSPR alle anderen gerichtlichen Entscheidungen (außer denen des Bundesverwaltungsgerichts). BUCH und AUFSATZ ist klar, hier sind die Literaturnachweise, wie gesagt, 20 Bücher und 51 Aufsätze. In der neueren Version sind die beiden letzten Ordner zu LIT zusammengefaßt (s.Abb.1).

In der letzten Datei sind die "Schlüssel”, also sämtliche Begriffe, die verschlag-wortet wurden, samt der dazugehörigen Abkürzung, unter der dies geschehen ist. auf Neudeutsch auch “wildcard" genannt. Bei BGH-DAT gibt es 6 Ordner: BGH, BGHR. RSPR, SUCH, FUND und LIT. In der Datei BGH sind die Entscheidungen des BGH, in RSPR die der anderen obersten Bundesgerichte. BGHR und FUND enthalten die schon oben angesprochenen Verzweigungen in Fundstellennachweise und auf die Textsammlung BGHR. SUCH beinhaltet die Schlüsselbegriffe. Der Ordner LIT ist leer, hier kann der Benutzer eine eigene Literatursammlung anlegen. WEG-DAT besteht dagegen nur aus drei Ordnern: URTEILE, LITeratur und SL (für Schlüsselwörter).

Abb.2: Die BVERWd-Maske von WEHRDAT

Dazu kommt das Klemmbrett, in dem man Teilmengen einer der vorstehenden Dateien zur weiteren Bearbeitung “Zwischenlagern” kann.

Man kann nicht mit allen Dateien gleichzeitig arbeiten. Aktiviert ist die, die invertiert. also schwarz dargestellt ist. Bevor man mit der eigentlichen Arbeit beginnt, sollte man unter dem Rollbalken “Schalter” das Häkchen bei “Anzeigen als Liste” gesetzt haben. Bei der Gelegenheit empfiehlt es sich, auch gleich "Gefundene Datensätze anz.” und "Auf Klemmbrett übernehmen" anzuhaken.

Den Aufbau der einzelnen Dateien kann man sich der Reihe nach mit “Suchen”, zweiter Rollbalken (von links), sechstes Feld von oben, anschauen. Das gleiche Ergebnis erzielt man mit “Anzeigen", wenn man zuvor “Anzeigen als Maske" angehakt hatte.

Die Beschreibung der einzelnen Masken erspare ich mir. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen den Schlüsselfeldern und Nichtschlüsselfeldern. Durch direkte Eingabe suchen kann man nur in ersteren is.Abb. 2-3).

In den Dateien BVERWG und RSPR sind alle Felder Schlüsselfelder, außer "Suchbegriffe", “Fundstellen” und die auf der zweiten Seite befindlichen “Hinweise und Anmerkungen".

In den Dateien AUFSATZ und BUCH sind “Name" und "Inhalt" Schlüsselfelder, in SL beide Felder, also “Begriff’ und "Inhalt” (s.Abb.4).

Über die Schlüsselfelder kann man direkt suchen. Verzweigungen in andere Dateien sind über die Felder möglich, vor denen ein Pfeil ist.

Wie bei WEHRDAT die einzelnen Dateien untereinander verbunden sind, ergibt sich aus Abb.5.

Ähnliches gilt für BGH-DAT und für WEG-DAT.Wenn man “Auf Klemmbrett übernehmen” angehakt hatte, werden die jeweils gefundenen Datensätze im Klemmbrett zwischengelagert. In diesem Fall nimmt das Klemmbrett den Namen der Datei an, aus der die Datensätze aussortiert wurden. Ein Nachteil des Klemmbretts ist, daß man die Ordnung der Datensätze nicht mehr nach neuen Kriterien verändern kann.. Mein größtes Problem, auf das ich noch keine befriedigende Antwort erhalten habe, ist die fehlende Sortiermöglichkeit nach dem Datum der Entscheidung bei BGH-DAT.

Beispiel:

Ich suche die aktuellsten Entscheidungen zum Maklerrecht in BGH-DAT. Ich suche mit dem Schlüsselwort “?Mkl?” und finde 20 Entscheidungen, die auf das Klemmbrett übernommen werden. Nun möchte ich diese Entscheidungen durchschauen. Im Klemmbrett sind die Entscheidungen jedoch nicht chronologisch sortiert, sondern nach den Aktenzeichen der verschiedenen Senate. Das gilt auch dann, wenn ich in der Ausgangsdatei BGH das Merkmal “Datum” an den Anfang gesetzt hatte, denn bei der Übernahme von Entscheidungen auf das Klemmbrett sortiert ADIMENS ST immer nach dem ersten Merkmal in der Maske des Ausgangsordners, unabhängig davon, welches Merkmal vereinbart wurde. Das ist bei BGH-DAT das Aktenzeichen, bei den beiden anderen Datenbanken das Datum. Selbst wenn das Datum am Anfang steht, ist die Chronologie der Entscheidungen nicht gewährleistet, wie WEG-Dat zeigt. Mustergültig ist hier WEHRDAT. Dort sind die Entscheidungen chronologisch sortiert, die älteste steht am Anfang, die aktuellste am Ende der Liste.

Abb.3: Die RSPR-Maske von WEHRDAT

Bei diesem Suchlauf tritt zudem noch ein weiteres typisches Problem auf. das ebenfalls sämtliche drei Datenbanken betrifft: Die Verwendung von kurzen Schlüsselwörtern mit vorherigem und anschließendem Fragezeichen kann zu Überschneidungen mit anderen Schlüsselwörtern führen. ?Mkl? findet also auch ?MklV?, ?MklProv?, ?MklWkV?, .'Holzmkl?. Soweit so gut. ?MkI? findet aber auch ?SFrmkl?, was wohl für Schriftformklausel steht (in SUCH ist es - ebenso wie die anderen "wildcards" außer ?Mkl? - nicht verzeichnet) und gar nicht gesucht werden sollte.

Ein letzter Hinweis: Bevor man eine neue Suche startet, sollte das Klemmbrett wieder gelöscht werden. Das geschieht, indem man es in gewohnter GEM-Manier über den Papierkorb schiebt. Es erscheint keine Sicherungsabfrage und keine Löschbestätigung. Das das Klemmbrett wieder leer ist, erkennt man allein daran, daß es nun wieder Klemmbrett heißt.

BGH-DAT und WEHRDAT haben die Fachjournalisten verunsichert sofern sie von diesen Datenbanken schon Notiz genommen haben. So heißt es in einem Editorial der Zeitschrift “Informatik und Recht“ über BGH-DAT: "Wie stets bei neuen EDV-Entwicklungen tauchen an dieser Stelle jedoch Beurteilungs- und Einschätzungsprobleme relativ hoher Komplexität auf. Um sich hier zu orientieren, muß man erstens wissen, was BGH-DAT bietet, und sich zweitens die Frage vorlegen, welche Richtung man sich für die weitere Entwicklung wünscht.

Denn im Anschluß an den erfreulichen Durchbruch stellt sich die Frage nach dem wünschenswerten Standard" (8).

Was BGF1-DAT bietet, kann der geneigte Leser zumindest ansatzweise hoffentlich diesem Beitrag entnehmen. Es stellt sich also nur noch die Frage nach der "Richtung" der weiteren Entwicklung. Letzteres ist ein deutlicher Seitenhieb auf den von den Lesern dieser Zeitschrift (einschließlich des Verfassers dieses Beitrags) verwendeten Computer, sprich den ATARI ST. So fährt der eben zitierte Fachjournalist fort: "Was die Entwicklungsperspektive angeht, stellt sich erstens die Frage nach der Hardwareumgebung. Dabei ist (unabhängig von der

Beurteilung des ATARI - Rechners) zu begrüßen, daß die Portabilität auf Rechner des IBM - Standards nicht aus den Augen verloren wurde. Denn die mögliche Installationsbreite wird nur zu erzielen sein, wenn Einsatzmöglichkeiten auf möglichst vielen bereits installierten PCs gegeben sind ...”. Dies ist grundsätzlich richtig, eine parallele Verbreitung von BGH-DAT für beide Betriebssysteme ist im Ergebnis nur zu begrüßen.

Deshalb sind BGH-DAT und WEHR-DAT neuerdings in Verbindung mit ADIMENS GT (9) auch für MS-DOS Rechner erhältlich. Der Datenaustausch zwischen Rechnern mit den verschiedenen Betriebssystemen soll über die Im-port/Export-Funktion im ASCII-Format möglich sein.

Abb.4: In der Datei SE sind “Begriff" und “Inhalt” Schlüsselfelder

Bei der Entscheidung für eines dieser Betriebssysteme - wenn diese Frage noch offen ist - sollte man bedenken, daß die "Väter” von BGH-DAT und WEHRDAT sich ADIMENS ST auf dem ATARI ST nicht zufällig ausgesucht haben. Es ist zwar richtig, daß ADIMENS ST aus Karlsruhe kommt, daß WEHRDAT aus Karlsruhe kommt und last not least der Bundesgerichthof (neben dem Bundesverfassungsgericht) in Karlsruhe residiert. Neben dieser räumlichen Nähe, die sicherlich für die Entwicklung von BGH-DAT und WEHRDAT befruchtend war, gab es aber auch handfeste Gründe für die Entscheidung zugunsten von ADIMENS ST auf dem ATARI ST. So schreibt der BGH-DAT - "Vater" Krohn: “Der große Bedienungskomfort solcher Benutzeroberflächen wie GEM ist in besonderem Maße geeignet, die noch verbreitete “Schwellenangst vor dem Computer zu beseitigen... Es handelte sich nämlich darum, die Strukturen der Datensicherung möglichst multivalent anzulegen, um für das “richtige" Datenverwaltungsprogramm hinreichend flexibel zu sein. Hierbei kamen den Schöpfern von BGH-DAT zwei glückliche Umstände zu Hilfe. Einmal der äußerst benutzerfreundliche ATARI ST, mit seinem großen Arbeitsspeicher hinreichend leistungsfähig für die Aufnahme einer Rechtsprechungsdokumentation im vorgesehenen Umfang, zum anderen das relationale Datenbanksystem eines deutschen Herstellers, dessen räumliche Nähe zu den Entwicklern des Systems einen fruchtbaren Dialog mit den Programmierern ermöglichte, was sich dann auch im Programmaufbau niederschlagen sollte.

Diese Datenbank bot sich ... vor allem wegen ihrer Fähigkeit an. pro Datensatz ca. 8000 Zeichen einzugeben" (10). Damit sind die Vorteile der Kombination ATARI ST / ADIMENS ST / BGH-DAT bzw. WEHRDAT bzw. WEG-DAT fast erschöpfend genannt. Für den ATARI ST als Hardware sprechen neben dem größeren Arbeitsspeicher auch der günstigere Preis und die größere Verarbeitungsgeschwindigkeit, ein Faktor, den man nicht unterschätzen sollte.

Für die Leser dieser Zeitschrift ist die Frage nach der geeigneten Hardwareumgebung ohnehin kein Problem: Aus gutem Grund ATARI ST. Für die Juristen unter ihnen stellt sich nur die die eingangs zitierte Frage: Lohnt sich der Kauf dieser Rechtsprechungsdatenbanken? Und an dieser Stelle wollen wir in der nächsten Ausgabe weitermachen.

Joachim Kleveman Anschrift: Universität Bielefeld Fakultät für Rechtswissenschaft Postfach 8640 4800 Bielefeld I

Abb.5: Verzweigungsmöglichkeiten bei WEHRDAT

Verzeichnis der Anmerkungen:

(1) In dem letztjährigen “ATARI Aktuell“ zur Cebit. März 1987, S. 10.
(2) In der Septemberausgabe 1987. S. 9.
(3) Günther Krohn "BGH-DAT - Eine Offline Datenbank auf dem ATARI ST und auf ADIMENS ST” in: Computer und Recht 1988(1), S. 79-82(80).
(4) Hier sei nur auf die "Grundsat7.urteile zur Kriegsdienstverweigerung" (zusammen mit Daum) hingewiesen, weitere Veröffentlichungen sind in WEHRDAT dokumentiert.
(5) Krohn A.a.O.. S. 80.
(6) Ebda. S. 81.
(7) Unter IV. A. 4.k).
(8) Maximilian Herberger, Editorial von "Informatik und Recht”. 1987 Heft 10. 359f.
(9) Siehe dazu Heinz-Peter Herbert "ADIMENS: Marsch durch die Institutionen" in: Computer persönlich 1988. Ausgabe 14 vom 22.6.1988.56-60.

(10) Krohn a.a.O.. S. 80.

Bezugsanschriften:

BGH-DAT

Carl-Heymanns-Verlag Luxemburger Str. 449 5000 Köln 41

WEHRDAT Werner Forkel Kriegsstr. 29 7500 Karlsruhe 1

WEG-DAT

Klaus von Waldeyer-Hartz Habrechtstr. 4 7100 Heilbronn.



Aus: ST-Computer 10 / 1988, Seite 126

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