Gift? - Unser täglich Brot?

Seit es eine neue Kennzeichnungs-Verordnung gibt, muß auf allen verpackten Lebenmitteln eine vollständige Zutatenliste aufgeführt sein. Es sind weit mehr als 100 Stoffe, die lt. Gesetz der täglichen Nahrung zugesetzt werden dürfen. Zweifellos sind diese Zusatzstoffe alle schädlich, aber genausowenig sind sie nicht alle nötig! Das vorliegende Programm informiert in knapper Form über mehr als 250 zugelassene Zusatzstoffe. Dabei ist der Titel „Gift?“ bewußt provokativ gewählt.

Die zugelassenen Zusatzstoffe zu Nahrungsmitteln gliedern sich schwerpunktmäßig in die vier Gruppen „Farbstoffe“, „Konservierungsmittel", „Antioxidationsmittel“ und „Stabilisatoren, Ver-dickungs- und Geliermittel“. Diese vier Gruppen können Sie einzeln anwählen. Es öffnet sich jeweils ein Fenster, in dem die E-Nummern-Bezeichnungen der einzelnen Stoffe aufgelistet sind. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Zusatzstoffen, die zugelassen sind und für die die Zuteilung einer E-Nummer erwogen wird.

Nun sind die Hersteller aber nicht verpflichtet, den Nummerncode der verwendeten Zusatzstoffe zu benutzen, sie können durchaus auch diese Stoffe mit vollem (oft verwirrendem) Namen aufführen. Deshalb läßt das Menü „Einzel“ die Wahlmöglichkeit offen, in ein weiteres Fenster zu wechseln, in dem die Zusatzstoffe alphabetisch aufgelistet sind.

Bei der Ausgabe auf den Bildschirm erfahren Sie die E-Nummern, den vollen Namen dieses Stoffes, die Art, wie er gewonnen bzw. hergestellt wird, und den Zweck, zu dem er einem Lebensmittel zugesetzt ist. Ferner werden Ihnen ein paar typische Produkte genannt, in denen dieser Zusatzstoff häufig verwendet wird, und schließlich erfahren Sie. ober nach derzeitiger Erkenntnis ein gesundheitliches Risiko birgt.

Die Abkürzung E-Nummer bezeichnet einen Code, der innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gilt. Die auf den verpackten Lebensmitteln angegebenen Inhaltsstoffe werden nach ihren Gewichtsanteilen in absteigender Reihenfolge genannt.

Unter dem Menü-Punkt „Info“ gibt es zwölf Einträge: Der „ADI-Wert“ (Acceptable Daily Intake) bezeichnet die Menge eines Zusatzstoffes, die ein Mensch angeblich ohne Risiko täglich zu sich nehmen kann, sie wird in Milligramm gerechnet, bezogen auf ein Kilogramm Körpergewicht des Verbrauchers.

Der Punkt „Kennzeichnungsverordnung“ nennt u.a. auch all die Ausnahmen, die von ihr nicht betroffen sind; was bedeutet, daß es eine ganze Reihe von Lebensmitteln gibt, denen Zusatzstoffe beigefügt werden dürfen, ohne daß dies dem Verbraucher genannt wird. „Geschmacksverstärker“ finden sich in einer Vielzahl von Lebensmitteln - und das oft in beachtlichen Mengen. „Rauch“ hat ebenfalls Tücken, und es gibt Tips, wie erkenntlich ist, ob eine Räucherung zu hohe Mengen an Schadstoffen übrigläßt. Aspirin-empfindliche Menschen, Asthmatiker, Säuglinge und Kleinkinder sowie überaktive Kinder sollten am ehesten gewisse Zusatzstoffe in der Nahrung meiden. Welche Stoffe von welcher Gruppe vorsorglich gemieden bzw. sehr vorsichtig 'genossen' werden sollten, erfährt man unter dem Menüpunkt „Risikogruppen“. Der Menüpunkt „Gifte“ gibt Informationen über Aflatoxine. Nitrat, Natrium, Schwefel und Umweltgifte.

Ganz interessant dürfte der Punkt „Bestrahlung“ sein, denn er klärt, wo es üblich ist. Nahrungsmittel durch sogen. Aufträgen ionisierter Strahlung haltbar zu machen. Eine Europa-Karte zeigt, wo es bereitsjetzterlaubt ist, bestimmte Nahrungsmittel mit ionisierten Strahlen zu behandeln. Auf diese Weise gewinnen Sie einen Überblick über die Verbreitung dieser höchst umstrittenen Methode der Haltbarmachung. Das Programm ist sicher ein weiterer Schritt, zu einem umweit- und gesundheitsbewußten Konsumieren, das Sie zu einem noch „mündigeren“ Bürger machen soll.

DK

Gift?
ST-PD 545



Aus: ST-Computer 10 / 1992, Seite 146

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