Kampf dem Fehlerteufel: Rechtschreibprüfer LEKTO 1.0

»Übung macht den Meister« sagt ein altes Sprichwort. Doch auch dem fleißigsten Vielschreiber passieren hin und wieder Rechtschreib- und Tippfehler. Wer Wert auf fehlerfreie Dokumente legt, leistet sich für wenig Geld seinen eigenen Korrektor: Der PD-Rechtschreibprüfer »LEKTO 1.0« von A. Brandmeier sagt dem Fehlerteufel den Kampf an. Das Programm bedienen Sie größtenteils über Pull-Down-Menüs. Im Ordner »LEKTO« finden Sie zwei Versionen, einmal für Monochrom-Monitor und einmal für den Farbbetrieb. Der Autor liefert auch eine ausführliche Anleitung mit.

Nach Programmstart laden Sie zunächst das ebenfalls mitgelieferte Wörterbuch. Da dieses im ASCII-Format vorliegt, können Sie den Wortschatz leicht mit einem Texteditor (z. B. »Tempus«) ändern oder ergänzen. Anschließend laden Sie den zu überprüfenden Text, der ebenfalls im ASCII-Format vorliegen muß, also ohne Steuerzeichen. Jetzt vergleicht LEKTO 1.0 den Text Wort für Wort mit seinem Wörterbuch. Stößt das Programm auf ein ihm unbekanntes Wort, erscheint dieses in heller Schrift auf dem Bildschirm, zusammen mit dem zugehörigen Satz. Jetzt übernehmen Sie das Wort mit der Funktion ÜBERNIMM ins Wörterbuch, akzeptieren es ohne Ergänzung des Wortschatzes mit der Funktion LASS oder klicken zum Korrigieren auf den Button ÄNDERN. Über die Pfeiltasten und die Tastatur verbessern Sie das fehlerhafte Wort manuell und bestätigen mit einem Druck auf Return. Nach Beendigung der Korrekturphase sollten Sie das Speichern des verbesserten Textes und des ggf. erweiterten Wörterbuches nicht vergessen.

Findet LEKTO ein ihm unbekanntes Wort, können Sie es ändern oder ins Wörterbuch übernehmen

In der Version 1.0 ist der Umfang des Wörterbuches auf 32000 Zeichen (ca. 4100 Wörter) begrenzt. Für 10 Mark bietet der Autor die neue Version 2.5, die neben dem erweiterten Wortschatzspeicher noch über weitere interessante Funktionen verfügt.

Bezugsquelle u. a. auf Diskette A14 der ST-Profi-Partner, Mönkhofer Weg 126,2400 Lübeck


Thomas Bosch
Aus: TOS 07 / 1990, Seite 71

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